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Beitrags Sprache: Deutsch
Unter-Überschrift: Was Legal Tech wirklich kann
Lesezeit 5 Min.
Beitrags Kategorie: Legal Tech
Beitrags Art: Kommentar
Farbe: Rot
Dr. Konstantin Filbinger
Rechtsanwalt, THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB in Nürnberg

Das Schlagwort Legal Tech macht weiter die Runde. Nach anfänglicher und vor allem medial stark befeuerter Angst um die eigene berufliche Zu(ku)nft dürfte allerdings mittlerweile mehr Ruhe in der Anwaltschaft eingekehrt sein. Die Idee virtuell-smarter Subsumtionsroboter ist realen Machbarkeitsgrenzen, die angekündigte Disruption einer seriösen Diskussion gewichen. Überlebt haben die Fragen: Was bleibt, was kommt, was geht? Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten.


 

 

 

Was ist Legal Tech?

Legal Tech ist die schwungvoll daherkommende Kurzform des eher dröge-bürokratisch anmutenden englischen Terms „Legal Technology“ – gemeint ist eigentlich alles Digitale im juristischen Bereich.[1] Interpretiert man den Begriff weit, schlägt er die Brücke von nicht auf die Rechtsbranche fixierten Anwendungen und Gegenständen wie Excel und Word, Personal Computer, Fax und Scanner hin zu hochkomplexer Software wie Chatbots oder Textverarbeitungs- und -erstellungssystemen. Branchenübergreifend genutzte Hard- und Software gibt es indes schon lange. Es verwundert deshalb nicht, dass der Begriff Legal Tech vorrangig im Zusammenhang mit der Entstehung und Entwicklung der zuletzt genannten Phänomen Erwähnung findet und deshalb erst seit kurzer Zeit durch die legal gazettes geistert.

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Warum der Hype

Automatisierungs- und Digitalisierungsdruck unter Effizienzgesichtspunkten gibt es schon lange. Jüngerer Natur sind die Meilensteine in den Bereichen künstlicher Intelligenz und Machine Learning. Wer sich mit Design Thinking und Optimierungsmöglichkeiten der Client Journey befasst, identifiziert zwischen Geschäftsanbahnung und Vertragsbeendigung im anwaltlichen Bereich schnell eine Myriade an Verbesserungspotenzialen. Ein Beispiel: Der Mensch ist träge und scheut den Weg zum und die Rechnung vom Rechtsberater. So bleibt die Inanspruchnahme verspätet erfüllender Flugdienstleister häufig auf der Strecke, weil Streitwert und (gefühlter) Aufwand in einem Missverhältnis stehen. Dann eben keine 300 Euro. Aber auch kein Prozessrisiko, kein Termin in der Kanzlei, kein Stress. Drei Klicks, zwei Scans und eine Abtretungserklärung bedeuten dagegen: Null Anstrengung. Den Mandanten freut es, er wäre ansonsten gar nicht erst zum Anwalt gegangen, Legal Tech eröffnet hier erst den Zugang zum Recht. Große und kleine Player im Rechtsmarkt bemerken dies und machen sich Gedanken.

Der (Alb-)Traum malt Bilder, in denen im Kern juristische Tätigkeiten wie das Herausfiltern von Mandantenbegehren, das Bewerten von Sachverhalten samt Subsumtion unter Rechtsnormen oder die Erstellung von Schriftsätzen an Gerichte oder Dritte von Programmen übernommen werden: Watson statt Ross, Alexa statt Specter.[2] Wenn informationstechnische Programme automatisiert Bestellungen tätigen und smarte Anwendungen die (Vor-)Herrschaft im Alltagsmanagement übernehmen, könnte auch der Sieg über die Juristen anstehen; der Skeptiker stößt auf Unverständnis: Autos sollen autonom fahren können, vermeintlich pedantisch-verbohrte Anwälte hingegen unentbehrlich und unersetzbar sein? Die korrekte Antwort auf diese Frage hat nur zwei Buchstaben: Ja.

 


Von Statistikfressern und semantischen Spezifika

Das liegt daran, wie Machine Learning im Gegensatz zu Sprache funktioniert. Die Wenn-dann-Konditionalstruktur eines Computerprogramms verlangt nach eindeutigen Befehlen. Wenn so, dann so, wenn dies oder das, dann jenes. Sprache und Gerechtigkeitsempfinden sind einem steten Wandel unterworfen und beide sind zutiefst menschlich. Juristische Kerntätigkeiten wie die Ermittlung eines Mandantenbegehrens erweisen sich als simpel und komplex zugleich. So muss das Begehren zuweilen vernünftigerweise noch in die richtige Richtung gelenkt werden, weil der erste Mandantenwunsch im Eifer des Gefechts wirtschaftliche oder emotionale Themen möglicherweise überbetont. Das Zusammenspiel von Mimik, Gestik und Ausdruck ist für die Destillation des Begehrens zu deuten und für den Computer gerade keine Lingua Franca.

Zudem hat der Rechtsanwender zu subsumieren, muss also einen konkreten Sachverhalt auf einen abstrakten Text spiegeln. Der Sinn und Bedeutungsgehalt des Regelungstexts muss erfasst, die zeitliche, räumliche, sachliche und persönliche Reichweite der Norm interpretiert, eine etwaige Verdrängung durch Spezialgesetze darf nicht übergangen werden (fragen Sie mal Alexa oder Siri: „Was will § 164 Absatz 2 BGB?“). Sodann ist zu klären, ob der konkrete Fall in dieser Form beweisbar ist und unter die fragliche Norm fällt: Passt das (wertungstechnisch)? Gerechtigkeitserwartungen und -gefühle prallen auf den harten Wortlaut und sollten mit diesem konvergieren, ein subjektiv empfundenes Korrekturbedürfnis mit den Voraussetzungen für Rechtsfortbildung, Analogie oder teleologischer Reduktion vereinbar sein. Aus diesem keineswegs alten (Gefühls-)Hut wurden in der Vergangenheit heute allgemein anerkannte Konstruktionen wie das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gezaubert, andere sagen „gelesen“.

Juristische Leistung hat u.a. eine zeitliche und eine inhaltliche Komponente: Wenn der Computer schneller denkt, sollte dieser Vorteil also nicht durch Qualitätsdefizite aufgefressen werden. Denn sonst wird aus Legal Tech schnell Lethal Tech. Das heißt in concreto: Das Programm sollte (fast) genauso gut denken können wie ein Mensch. Das geht aber (noch) nicht. Vermeintlich smarte Programme arbeiten heute primär statistisch, die Tauglichkeit steigt mit der Anzahl vergleichbarer bereits gelesener Texte. Vertragsauswertungstools haben hunderttausende Dokumente gesehen und können Unterschiede des nächsten Dokuments im Vergleich zu den vorherigen (z.B. Existenz bestimmter Überschriften oder Inhalte einer bestimmten Klausel) herausfiltern. Wenn nun aber alle Mietverträge aus der Datenbank unwirksame Schriftformheilungsklauseln enthalten, hilft die Maschine durch Scan des neuesten Entwurfs eventuell nicht weiter, weil sie den Handlungsbedarf (andere Klausel formulieren!) nicht erkennt. Gleichwohl kann sie hervorragend binnen kürzester Zeit Abweichungen erkennen. Intelligente Tools ersetzen daher nicht, sondern ergänzen bloß: Sie sind Beiwerk, aber kein Allheilmittel.


Wer bietet was für wen wofür?

Allemal interessant ist aber die bisherige Ausdifferenzierung des Marktsegments Legal Tech. Man kennt einerseits Leistungsvermittler wie Advocado, welcher als Plattform vergleichbar mit AirBnB funktioniert. Vermittelt wird jedoch keine Schlafcouch, sondern gewissermaßen ein Beratungssitzplatz. Andere erleichtern die Rechtsdurchsetzung von Verbrauchern vor Gericht (www.flightright.de), arbeiten aber zum Teil ähnlich wie Forderungskäufer: Der Mandant erhält den ihm rechtstechnisch zustehenden Betrag abzüglich einer Risikoprämie.[3]

Daneben existieren Anbieter, die Textverarbeitungs- und -erstellungsleistungen durch statistisch arbeitende Programme verkaufen (z.B. Leverton), die sich vorrangig in großvolumigen Transaktionen bei der Auswertung von Mietverträgen beweisen.Eine weitere Gruppe bietet Tools zum Bau eigener Anwendungen: Mit der von BRYTER vertriebenen Lizenz lassen sich juristische Entscheidungsbäume basteln und Voraussetzungen für die jeweilige Weggabelung ohne gesteigerte Programmierkenntnisse festlegen. Das Ergebnis kann für interne Zwecke oder auch extern zur Mandantenakquise genutzt werden (Stichwort: Rechtsformquiz).


Fazit

Die ersten Player haben sich etabliert, die ersten Beratungs- und Anwendungsfelder herausgebildet. Die Digitalisierung ist „gekommen, um zu bleiben“[4]. Wo genau sie und insbesondere der „Megatrend KI“[5] allerdings noch ankommen wird, ist unklar.   Ob die Fortschritte im Bereich künstlicher Intelligenz auch zur Entwicklung feinmotorischer Antennen im semantischen Bereich führen und Gerechtigkeitsempfinden nachbilden können werden ist eine prognostische Frage; eine selbstbewusst verneinende Antwort wäre schlicht unseriös. Momentan spricht indes wenig dafür, dass klassisch juristische Tätigkeiten mit hoher Qualität automatisiert werden können. Juristen können getrost und frohen Mutes aufwachen: Der eingangs erwähnte (Alb-)Traum ist (noch) nicht (All-)Tag.

 

 


[1] ähnlich Otto, RI 2017, 84 f.
[2] Ross meint dabei den Anwalt der beliebten Serie Suits, nicht zu verwechseln mit „the world’s first robot lawyer“ (Bues, in: Hartung/Bues/Halbleib, Legal Tech, S. 279) ROSS, einer insolvenzrechtlichen Datenbank.
[3] Hartung, in: Hartung/Bues/Halbleib, Legal Tech, S.13
[4] Titel Sonderausgabe LTO 2017
[5] Bues, in: Hartung/Bues/Halbleib, Legal Tech, S. 275

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