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Beitrags Sprache: Deutsch
Unter-Überschrift: Digitalisierung in der juristischen Ausbildung
Lesezeit 5 Min.
Beitrags Kategorie: Ausbildung
Beitrags Art: Kommentar
Farbe: Rot
Prof. Dr. T. Klindt / K. Żdanowiecki
Thomas Klindt: Rechtsanwalt, Partner bei Noerr und Fachanwalt für Verwaltungsrecht | Konrad Żdanowiecki: Rechtsanwalt, Associated Partner bei Noerr LLP

Von Wirtschaftsmedien bis Twitter, von online-Blogs bis Davos, vom CCC bis zu fachlichen Veröffentlichungen in der NJW - niemand kommt heutzutage an Stichworten wie Digitalisierung, Industrie 4.0, Internet of Things oder #connectivity vorbei - dieser technologische Megatrend unserer Zeit wird immense Auswirkungen nicht nur auf das Engineering, sondern auf Staat, Wirtschaft, Gesell-schaft und Kultur insgesamt haben.

Juristen sind „Sozialingenieure“; wir regeln Regeln. Wenn damit wir Juristen quasi die Regelungsmembran für sich ändernde Anforderungen darstellen, wird sich - jedenfalls von dritter Seite - die folgende skeptische Frage stellen: „Wie wollt ihr Juristen allein aufgrund einer rechtswissenschaftlichen Ausbildung, namentlich ohne Zusatzqualifikationen als Informatiker, Physiker oder Mathematiker grundlegend genug verstehen, was ihr da eigentlich regeln wollt?“

 


 

 

 

Digital Business

Es ist dabei trivial, anzumerken, dass solche Zusatzausbildungen gewiss niemals schaden. Auch wir bei Noerr haben bereits Volljuristen mit zusätzlichem Studienabschluß in z.B. Mathematik oder Informatik eingestellt. Gleichwohl: Für die eigentliche juristische Kernberatung durch den einzelnen Anwalt sehen wir zumindest für die kommende Dekade noch nicht, dass diese Beratung zwingend eine solche Expertise als Curriculum-Ergänzung benötigt. In der Digital-Business-Beratung sind wir nachgerade täglich mit IT-technisch komplexen Sachverhalten befasst und können diese mit unserem im Laufe der Jahre angeeigneten Basiswissen sehr robust beraten. Auch Inhouse-Juristen in den Rechtsabteilungen digitalisierungslastiger Mandanten werden „on the fly“ eine solche praxisnahe Berufserfahrung aufbauen können. Der im Arzthaftungsrecht beratende Anwalt muss schließlich auch nicht Medizin studiert haben.

Wichtig ist primär ein hinreichendes Interesse an den fundamentalen „digitalen Rahmenbedingungen“ des jeweiligen Mandanten, wie z.B. der IT-Landschaft in seinem Unternehmen und zudem das Verständnis des zugrundeliegenden Geschäftsmodells in be-triebswirtschaftlicher Hinsicht.

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LegalTech kommt sicher

Gleichzeitig kann niemand bezweifeln, dass die Kanzleien, aber auch Gerichte, Notariate und Justizbehörden unter dem Stichwort LegalTech zunehmend Tools und Know-How werden aufbauen müssen, die eine effiziente, hochautomatisierte Bearbeitung bestimmter Rechtsanfragen ermöglichen. Blogs, Tagungen und Online-Medien berichten rapide anschwellend von der operativen Digitalisierung von Recherche- und Subsumtionsmöglichkeiten: Hierzu muss ebenfalls nicht der einzelne Anwalt selbst über zwingende Kenntnis in der Programmierung etc. verfügen; er sollte jedoch entsprechende Tools kundig zur Hand haben.

Übrigens wird es dauerhaft nicht ausreichen, falls die weitere LegalTech lediglich in den Händen von IT-Technikern liegt, da die Gestaltung und Weiterentwicklung der Tools just an der Schnittstelle zwischen Programmierkenntnissen und juristischem Verständnis erfolgen muss.

 


Und am Horizont erscheint die KI…

Eher langfristig, unter Verfügbarkeit von Quantencomputern und im Falle signifikanter Fortschritte beim Thema künstliche Intelligenz (KI), lässt sich eine viel tiefgreifende Änderung des anwaltlichen Berufsbilds vorstellen, die sich aus heutiger Sicht (noch) wie berufliche Science-Fiction anhört: Dass sich nämlich die kognitiven Fähigkeiten, Rechnerleistungen und Einsatzszenarien von LegalTech derart erweitern (gerade auch durch KI), dass die Fähigkeit, leistungsstarke Tools zur Lösung auch komplexer juristischer Sachverhalte zu entwickeln und sodann möglichst effektiv einzusetzen, zur zentralen „Beratungsleistung“ des Anwalts und damit ein ganz fundamentales Element einer erfolgreichen Anwaltskanzlei werden könnte. Paralleles dürfte in dieser zukünftigen Rechtsgemeinschaft dann für die Systematik etwa der Rechtsprechung („eJudge“), der Verwaltung („eGouvernment“) und der Grundbücher (via Blockchain) gelten.

Insofern darf nie ausgeschlossen werden, dass MINT und Jura zusammenwachsen…

 

 

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