Prof. Dr. Thomas Gasteyer ist Mitglied der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer und Vorsitzender des Ausschusses 6, der für Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz zuständig ist.
Der Ausschuss hat die regulatorische Reform der Einschaltung von Dienstleistern durch Rechtsanwälte auf dem Gebiet der Informations- und Telekommunikationstechnologie maßgebend vorangetrieben.
Thomas Gasteyer berät in- und ausländische Mandanten vor allem bei Akquisitionen, Joint Ventures und Restrukturierungen im Frankfurter Büro von Clifford Chance. Er sitzt im globalen Knowledge Committee und fördert mit seinem Team die Legal-Tech Aktivitäten der Sozietät.